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DGUV V3

DGUV V3 Prüfung (ehem. BGVA3)

Im Wesentlichen bedeutet diese Vorschrift für Sie als Unternehmer, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen genügen.

Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (BGR500) durchgeführt.

Dazu gehört:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Prüfung bei Instandsetzung oder Wiederinbetriebnahme
  • Prüfung in bestimmten Zeitabständen

Im Schadensfall (Brand, Stromschlag etc.) haftet bei Nichterfüllung der Unternehmer und es erwarten ihn empfindliche Strafen.

Wir bieten Ihnen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Anlagen und zur Erfüllung dieser Vorschrift:

Erstprüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen:

  • Aufnahme der Daten
  • Durchführung der Prüfung
  • Anbringen Prüfplakette
  • Prüfprotokoll zur Dokumentation

Wiederholungsprüfung:
(Je nach Gerät / Anlage 6 Monate - 4 Jahre)

  • Durchführung der Prüfung
  • Erfassung Bestandsänderungen
  • Prüfprotokoll zur Dokumentation

Prüfinhalt & Dokumentation

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte & Anlagen sowie Verteilungen und Fehlerstrom-Schutzschaltungen zu prüfen.

Elektrohaupt- sowie Unterverteilungen, CNC-Fräsmaschinen, Standbohrmaschinen, Schwingschleifer, Löt-, Flex-, Schweißgeräte, Kreissägen, etc.

Handbohrmaschinen, Schleifgeräte, Schweißgeräte, Kreissägen, Computer, Drucker, Scanner, Kaffeemaschinen, etc.

Die Prüfung besteht aus:

  1. Sichtprüfung
  2. Messung von Widerstand Schutzleiter, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom, Schutzleiterstrom
  3. Funktionsprüfung
  4. Messprotokoll
  5. Kunden-Geräteliste

Zusätzlich zum kompletten Prüfprotokoll erhalten alle geprüften Geräte einen Aufkleber zur Dokumentation der Prüfung mit Kennzeichnung des nächsten Prüftermins.