Im Wesentlichen bedeutet diese Vorschrift für Sie als Unternehmer, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen genügen.
Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (BGR500) durchgeführt.
Dazu gehört:
Im Schadensfall (Brand, Stromschlag etc.) haftet bei Nichterfüllung der Unternehmer und es erwarten ihn empfindliche Strafen.
Wir bieten Ihnen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Anlagen und zur Erfüllung dieser Vorschrift:
Erstprüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen:
Wiederholungsprüfung:
(Je nach Gerät / Anlage 6 Monate - 4 Jahre)
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte & Anlagen sowie Verteilungen und Fehlerstrom-Schutzschaltungen zu prüfen.
Elektrohaupt- sowie Unterverteilungen, CNC-Fräsmaschinen, Standbohrmaschinen, Schwingschleifer, Löt-, Flex-, Schweißgeräte, Kreissägen, etc.
Handbohrmaschinen, Schleifgeräte, Schweißgeräte, Kreissägen, Computer, Drucker, Scanner, Kaffeemaschinen, etc.
Die Prüfung besteht aus:
Zusätzlich zum kompletten Prüfprotokoll erhalten alle geprüften Geräte einen Aufkleber zur Dokumentation der Prüfung mit Kennzeichnung des nächsten Prüftermins.