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Versicherung Ihrer PV-Anlage

Was ist, wenn Ihre Photovoltaikanlage durch einen Schaden (Material- oder Installationsfehler) bzw. durch Naturkatastrophen ausfällt? Der Versicherte hat neben dem Ertragsausfall dann auch die Kosten für die Reparatur zu tragen, sofern keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden können. Unter Umständen bleibt der Besitzer der Anlage auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage durch die Einwirkung der Natur beschädigt oder komplett zerstört wird, wie es beispielsweise bei Hagelschlag, Blitzeinschlag usw. der Fall sein kann. Und da das Klima in Deutschland immer extremer wird, ist diese Gefahr für die Zukunft unbedingt ernst zu nehmen.

Photovoltaikversicherung

Wer sich gegen solche Gefahren absichern möchte, der sollte über den Abschluss einer Photovoltaikversicherung nachdenken. In der Regel sind in einer Photovoltaikversicherung viele Schadensfälle eingeschlossen, zum Beispiel Schäden durch

  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Brand

Aber auch solche, die durch Überschwemmung und Wasser bzw. Feuchtigkeit allgemein verursacht werden.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten darüber hinaus an, weitere Schadensursachen in die Police mit hineinzunehmen, teilweise gegen entsprechenden Aufpreis bei den Beiträgen. So kann die Anlage beispielsweise gegen Konstruktions- und Materialfehler versichert werden, aber auch gegen Bedienungsfehler, Diebstahl und Vandalismus.

Tritt einer der im Versicherungsvertrag festgelegten Schadenfälle ein, so leistet die Versicherung entweder eine festgelegte Summe, oder sie übernimmt flexibel die gesamten Reparaturkosten für die Anlage. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass die Versicherung dem Besitzer der Photovoltaikanlage auch den Nutzungsausfall (Ertragsausfall) ersetzt.

 

Integrierte Haftpflichtversicherung

Und noch ein Feature bieten mittlerweile viele Versicherer beim Abschluss einer Photovoltaikversicherung an: die integrierte Haftpflichtversicherung. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn sich durch einen Sturm Teile der Photovoltaikanlage vom Dach lösen und anschließend auf ein benachbartes Gebäude, auf ein Auto oder Ähnliches stürzen, und dort entsprechende Schäden verursachen. Für solche Schäden kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung nicht auf.

PV-Anlage in der Gebäudeversicherung mitversichern

Wichtig zu wissen ist, dass auch in vielen Wohngebäudeversicherungen bereits Schäden an Solar- und Photovoltaikanlagen miteingeschlossen sind. Einige Gebäudeversicherungen bieten mittlerweile an, größere Photovoltaikanlagen mit in die Police hineinzunehmen, allerdings nur auf entsprechenden Antrag und natürlich gegen Aufpreis.

Daher bietet es sich an, schon bei der Planung einer Photovoltaikanlage Kontakt mit der bestehenden Gebäudeversicherung aufzunehmen und dort nachzufragen, inwieweit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Durch einen Vergleich der Gebäudeversicherungen kann außerdem ermittelt werden, ob andere Versicherungsgesellschaften einen entsprechenden Schutz bieten.

Versicherung für große Photovoltaikanlagen

Allerdings lässt der Versicherungsumfang hier oftmals zu wünschen übrig, außerdem sind häufig nur kleinere Anlagen bis zu einem gewissen Wert mit im Versicherungsschutz eingeschlossen. Es kann sich also insbesondere für Besitzer größerer und teurer Anlagen lohnen, eine speziell dafür konzipierte Versicherung abzuschließen. Dies gilt auch für den gewerblichen Bereich. Hier werden womöglich eigene Gewerbeversicherungen notwendig. Außerdem beinhalten viele Gebäudeversicherungen nur einen begrenzten Schutz gegen Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. So ist beispielsweise ein Hochwasserschutz nur in den wenigsten Gebäudeversicherungen eingeschlossen. Teilweise wird aber auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung angeboten, die auch bei Elementarschäden haftet.