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Förderung und Finanzierung von LED-Lichtsystemen

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Außen- und Straßenbeleuchtung. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Wichtige Eckdaten

  • Förderung durch das BMWK
  • Förderregion: bundesweit
  • gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Programmlaufzeit/ Einreichungsfristen 01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

  • Das komplette Leuchtensystem (dazu gehören Leuchten, Leuchtmittel, Reflektoren/Optik und Abdeckungen)
  • Steuer- und Regelungstechnik.
  • Die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Komponenten plus das erforderliche Installationsmaterial.
  • Die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Komponenten.
  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine

Förderung von zeit- oder präsenzabhängig geregelter Außen- und Straßenbeleuchtung

  • Die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Der Leuchtenkopf – bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie dem Leuchtmittel selbst, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Komponenten
  • Die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Komponenten
  • Die Durchführung einer photometrischen Messung
  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine

Weitere Informationen zu den Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Finanzschwache Kommunen/ Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren.

Förderanträge können jederzeit gestellt werden.

Förderung der KfW für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude

Auch über die KfW können Sie Förderungen für energiesparende Maßnahmen beantragen. Dazu zählen der Neubau oder die Sanierung eines Gewerbegebäudes. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören auch der Austausch und die Optimierung der Beleuchtung. Jedes Unternehmen, Privatpersonen und auch Freiberufler können sich fördern lassen. Bei der KfW gibt es einen Kredit ab 1,95 % effektivem Jahreszins  und bis zu maximal 35 % Tilgungszuschuss (Stand: 19.02.2024). So sparen Sie nicht nur Geld, sondern helfen auch dem Klima. Unterstützt wird das Energieeffizienzprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hinweis: Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen.


Wenn Sie mehr über die Förderung der KfW erfahren möchten, erhalten Sie  auf der KfW-Homepage weitere Informationen und Dokumente zu den technischen Mindestanforderungen.

www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004849_Infoblatt_263_Antragstellung.pdf

Finanzierung

Grundsätzliche Varianten mit denen S.P.E. Technik arbeitet:

  • Eigenfinanzierung Kunde (mit und ohne Förderung)
  • Mischfinanzierung (Eigen/Fremd) mit und ohne Förderung
  • 100 % Fremdfinanzierung mit und ohne Förderung
  • Leasing (Green-Asset-Leasing) mit MMV als Partner (www.mmv.de)

Kalkulieren Sie jetzt online die passende Finanzierung!

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