Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Außen- und Straßenbeleuchtung. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.
Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Finanzschwache Kommunen/ Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren.
Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
Auch über die KfW können Sie Förderungen für energiesparende Maßnahmen beantragen. Dazu zählen der Neubau oder die Sanierung eines Gewerbegebäudes. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören auch der Austausch und die Optimierung der Beleuchtung. Jedes Unternehmen, Privatpersonen und auch Freiberufler können sich fördern lassen. Bei der KfW gibt es einen Kredit ab 1,95 % effektivem Jahreszins und bis zu maximal 35 % Tilgungszuschuss (Stand: 19.02.2024). So sparen Sie nicht nur Geld, sondern helfen auch dem Klima. Unterstützt wird das Energieeffizienzprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hinweis: Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen.
Wenn Sie mehr über die Förderung der KfW erfahren möchten, erhalten Sie auf der KfW-Homepage weitere Informationen und Dokumente zu den technischen Mindestanforderungen.
Grundsätzliche Varianten mit denen S.P.E. Technik arbeitet: