Sogenannte Lastspitzen treten in vielen Betrieben auf, die zu bestimmten Zeiten einen deutlich erhöhten Stromverbrauch aufweisen. Diese Spitzen schlagen sich teuer in der Stromrechnung nieder, denn Stromversorger müssen die Leistung, die nur kurz abgerufen wird, sicherheitshalber dauerhaft vorhalten – und es ist schlecht planbar, ob und wann die nächste Spitze kommt. Daher erhöhen die Anbieter die Stromrechnung um den sogenannten Leistungspreis. Schon eine Lastspitze kann die Kosten für die Abrechnungsperiode in die Höhe treiben.
Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh berechnet der Energieversorger einen Arbeits- und einen Leistungspreis. Der Arbeitspreis wird dabei pro kWh und der Leistungspreis anhand des maximalen Leistungsmittels innerhalb von 15-Minuten-Intervallen in kW berechnet. Überschreitet das Leistungsmittel das Maximum nur in einem Intervall, muss der Verbraucher einen erhöhten Leistungspreis entrichten. Je nach Abrechnungszeitraum kann dieser bis zu einem ganzen Jahr anfallen.
Die stark steigenden Netzentgelte wirken sich darüber hinaus empfindlich auf die Preisgestaltung des Leistungspreises der Energieversorger aus. Für Unternehmen und Gewerbetreibende bedeutet dies eine weitere Erhöhung ihrer Energie- und damit Betriebskosten.
Batteriespeicher schaffen hier Abhilfe durch physikalische Lastspitzenkappung oder mit der Lastspitzenkappung mit registriertem Lastgang (RLM). In beiden Fällen wird der Strombezug von Anlagen und Maschinen so gesteuert, dass die benötigte Energie bei Lastspitzen direkt aus dem Batteriespeicher und nicht aus dem Netz abgerufen wird. So werden Lastspitzen bei der physikalischen LSK gekappt und bei der LSK RLM dynamisch kompensiert. In beiden Fällen wird dadurch die Einstufung in einen erhöhten Stromtarif vermieden, was die Betriebskosten senkt.
Ausgangssituation
Für Unternehmen und Gewerbetreibende in den jeweiligen Gebieten bedeutet dies eine weitere Erhöhung ihrer Energie- und damit Betriebskosten.
Zur Bestimmung der Entgelte für einen Netznutzer mit Lastgangzählung sind die Netznutzerdaten erforderlich.
Daraus berechnet sich die Jahresbenutzungsdauer, die zur Bestimmung des Netzentgeltes erforderlich ist.
Auf Basis dieser berechneten Jahresbenutzungsdauer werden die zugehörigen Preise > 2500 h aus einer Preisliste ermittelt.
In Abhängigkeit von Spannungsebene der Entnahmestelle des Netznutzers
Damit ergibt sich folgendes Netzentgelt:
Für die Leistung: 2.000 kW * 156,24 €/kW = 312.480,00 €
Für die Arbeit: 10.000.000 kWh * 1,70 ct/kWh = 170.000,00 €
Für Netznutzer mit Lastgangmessung wird das Netzentgelt aus der Summe des Arbeits- und Leistungsentgeltes gebildet.
Für Netznutzer im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzähler wird ein Grundpreis und Arbeitspreis erhoben.
Beispiel
Daraus ergibt sich folgendes Netzentgelt:
Grundpreisentgelt je Entnahmestelle = 53 €
Arbeitsentgelt = 4.000 kWh * 7,73 ct/kWh = 309,20 €
Für Netznutzer ohne Lastgangmessung wird das Netzentgelt aus der Summe des Arbeits- und Leistungsentgeltes gebildet.
Verbrauchsdaten | |
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Jahresverbrauch: | 484.483,24 kWh |
Maximale Leistung: | 117,36 kW |
Durchschnittlicher Verbrauch nachts: | 499,30 kWh |
Verwendete Profile: | Eigene |
Standard-Profile: | – |
Netzbetreiber: | – |
Spannungsebene: | Mittelspannung |
Leistungspreis: | 252,00 €/kW |
Kostenberechnung Netzentgelt (Leistungspreis) | |||
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Ohne Speicher | 117,36 kW * 252,00 €/kW | = | 29.574,72 € |
Mit Speicher | 87,36 kW * 252,00 €/kW | = | 22.014,72 € |
Einsparpotenzial | 7.560,00 € |
Bei dieser Berechnung handelt es sich um eine unverbindliche Beispielsrechnung.
Durch den Einsatz eines intelligenten Batteriespeichers von TESVOLT können Sie Lastspitzen und die Netzbetriebsstunden reduzieren und sparen dadurch bares Geld.
Batteriespeichersystem | |
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Empfohlenes Produkt: | TS HV 30-80 E |
Energie Batteriespeicher: | 56 kWh |
Leistung Batteriewechselrichter: | 30 kW |
Mögliche Kappung: | 30,00 kW |
Neue Höchstleistung: | 87,36 kW |